Neufassung der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Coronavirus-Testverordnung

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Nach der Coronavirus-Testverordnung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die entsprechenden Vorgaben für die Leistungserbringer sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen im Benehmen mit den maßgeblichen Verbänden der Ärzte und Einrichtungen, die Leistungen der Labordiagnostik erbringen, sowie den kommunalen Spitzenverbänden (auf Bundesebene) festzulegen.

Nach der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 hat die KBV das Benehmen hergestellt und die überarbeiteten Vorgaben für die Leistungserbringer (Vorgaben KBV-LE) sowie über die Erfüllung der Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen nun veröffentlicht. Diese Vorgaben sind rückwirkend zum 8. März 2021 in Kraft getreten.

25.03.2021